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Was kostet die Unterbringung in einer Demenz-WG?

Unsere Wohn-Pflege-Gemeinschaft wird rund um die Uhr von dem von uns gewählten ambulanten Pflegedienst versorgt. Wie bei jeder Versorgung im eigenen Zuhause berechnen sich daher die Pflegekosten auf Basis der individuellen Pflege­bedürftigkeit und dem Fortschreiten der Demenzerkrankung.

Besonders im späteren Verlauf der Erkrankung können dabei erhebliche Kosten entstehen. Da nicht jede Familie solche Beträge durchgehend allein aufbringen kann, sollte man sich frühzeitig über mögliche Leistungen der Sozialhilfe gemäß SGB XII informieren, insbesondere im Bereich der „häuslichen Pflege“.

Für Selbstzahler können die entstehenden Kosten unter Umständen das Vermögen der betroffenen Person abschmelzen, bevor unser Sozialstaat unterstützend einspringt.

  • Mietkosten: zwischen 500 € und 600 € pro Monat (je nach Zimmergröße)
  • Haushaltskosten: zurzeit 220 € + 55 € für Rücklagen pro Monat sowie eine einmalige Einlage in Höhe von 200 €
  • Pflegekosten: individuell nach dem Pflege- und Betreuungsbedarf (die Pflegekasse übernimmt einen Anteil)

Die Mietkosten

Mit dem Vermieter, der Köster-Stiftung, wird ein Mietvertrag über das jeweilige Zimmer sowie über einen Anteil an der Gemeinschaftsfläche abgeschlossen. Der Mietpreis hängt von der Größe des Zimmers ab (s. Grundriss) und beläuft sich im Schnitt auf 500-600 €. Dazu kommt eine übliche Mietkaution.

Konkretes Preisbeispiel: Das Zimmer Nr. 7 mit eigenem Duschbad, einer Fläche von 20 m2 und einer anteiligen Gemeinschaftsfläche von 16,69 m2 (also insgesamt 36,69 m2) kostet:

  • Nettokaltmiete: 346,15 €
  • Nebenkosten: 85,26 €
  • Heizung 62,74 €
  • Betreuungszuschlag: 66,17 €
  • Gesamte Mietkosten: 558,30 €

Die Haushaltskosten

Die Haushaltskosten pro Mieter betragen zurzeit monatlich 220 € und werden in unsere Gemeinschaftskasse eingezahlt. Sie decken die Kosten des täglichen Bedarfs für Nahrungsmittel und allgemeine Hygieneartikel. Zusätzlich bezahlt jeder Bewohner 55 € pro Monat als Rücklage für eventuell benötigte Neuan­schaf­fungen oder Reparaturen und für andere gemeinschaftlich beschlossene Ausgaben. 

Nicht enthalten sind Kosten für individuelle Bedürfnisse (z.B. Kleidung, Fußpflege, Frisör, besondere Hygieneartikel etc.).

Jeder neue Mieter zahlt beim Einzug einmalig 200 € als Anteil an den gemeinschaftlich erworbenen Geräten (Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschine etc.).

Die Pflegekosten

Jeder Bewohner der WG schließt einen Pflegevertrag mit unserem ambulanten Pflegedienst (Ambulanter Pflegedienst der Köster-Stiftung) ab. Die Pflegekosten sind der teuerste Teil der Geschichte und werden individuell berechnet.

Den exakten Pflegekostenaufwand erstellt unsere Pflegedienstleitung, nachdem sie den neuen Mieter oder die neue Mieterin kennengelernt hat und den Bedarf konkret einschätzen kann. Dann wird ein Kosten­voranschlag anhand von Leistungskomplexen (LK) erstellt und mit Ihnen besprochen. Sie haben dann noch in Ruhe Zeit, darüber nachzudenken, ob das Vorhaben für Sie finanzierbar ist.